Montag, 14. November 2016

Der SSLA Vorstand lehnt die vom Swiss Sailing ZV beantragte Mitgliedergebühr ab!

Der Vorstand der Swiss Sailing League Association (SSLA) ist mit dem Betrag von CHF 4'000 als Mitgiledergebühr der SSLA bei Swiss Sailing und auch der diesbezüglichen Begründung des ZV nicht einverstanden.

Ein wesentlicher Grund ist, dass alle SSLA Mitgliederclubs auch Mitglied bei Swiss Sailing sein müssen und alle Segler, welche in der SSL Mitsegeln eine Swiss Sailing Lizenznummer brauchen, für welche ihre Clubs bereits eine Mitgliedergebühr bezahlt haben.

2016 haben die 24 Mitgliederclubs der SSLA insgesamt CHF 356’665 an Mitgliedergebühren an Swiss Sailng bezahlt. Es gibt keinen Grund, dass diesen Clubs nochmals CHF 4'000 zugemutet werden, da die SSLA die Swiss Sailing Gebühren letztlich wieder auf seine Mitglieder überwälzen muss.

Die Swiss Sailing Statuten regeln für Klassenvereinigungen, dass deren Mitglieder ihren Swiss Sailing Beitrag bereits über die Segelclubs bezahlt haben, wo sie ebenfalls Mitglied sind. Da dies für die SSLA ebenso gilt, schlagen wir vor, dass die SSLA den gleichen Mitgliederbeitrag bei SwS bezahlt wie eine Yacht-Klassenvereinigung, nämlich CHF 300.

Bez. der Stimmrechte würde die SSLA auf der Berechnungsgrundlage für Klassenvereinigung zum grössten Swiss Sailing Mitglied. Der SSLA geht es aber nicht um Stimmrechte sondern um die Möglichkeit Anträge an die Swiss Sailing GV zu stellen, um die Möglichkeit korrekt im Sinne der neuen Wettsegelbestimmungen als Veranstalter von Regatten aufzutreten und daraus abgeleitet ua. formell korrekt, die Ausschreibung für die Swiss Sailing League zu publizieren oder die Schiedsrichter zu benennen.

Die SSLA beantragt daher 5 Stimmrechte entsprechend der Berechnungsformel in den Swiss Sailing Statuten für einen Verein mit 24 Mitgliedern (in unserem Fall sind diese 24 Mitglieder Clubs und nicht Segler). Übersetzung: Felix Somm.
Foto: © SSLA